Freiberg. Noch bis zum 31. Dezember können Anträge auf Förderung aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget für das kommende Jahr gestellt werden. Antragsformulare sind im Büro Landrat im Landratsamt Mittelsachsen einzureichen und stehen unter dem Stichwort „Ehrenamtsförderung“ im Internetauftritt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de zur Verfügung.
In diesem Jahr hat der mittelsächsische Kreistag die Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements nach einer Evaluierung neuverabschiedet. Darin ist geregelt, wie das Geld vom Freistaat, verwendet werden soll. Gefördert werden können Maßnahmen und Vorhaben, die zur Gewinnung von Bürgern für ein Ehrenamt beitragen, die die Ausübung eines Ehrenamtes unterstützen oder die der Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher dienen.
Zuwendungsempfänger können juristische und private Personen sein, die in Mittelsachsen Aufgaben mit ehrenamtlichem Engagement erfüllen. Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben und nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der Europäischen Union bezuschusst werden. Ebenso müssen sie im jeweiligen Haushaltsjahr begonnen und abgeschlossen werden. Über die Vergabe der Mittel gemäß der Richtlinie entscheidet dann der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistages im Frühjahr.
Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail presse@landkreis-mittelsachsen.de zur Verfügung.
Tel. 03731 799-3305