Chemnitz/Dresden. Auch die Oberbürgermeister von Chemnitz, Sven Schulze und von Dresden Dirk Hilbert halten an den Weihnachtsmärkten in ihren Städten fest. Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung rechtfertige keine Absage der Veranstaltungen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Sollte der Freistaat angesichts der aktuellen Corona-Lage eine Absage für sinnvoll halten, müsse er gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Die Städte würden sonst in ein unkalkulierbares Risiko hineinlaufen. Und weiter heißt es: 2G sei keine Option für die Veranstaltungen unter freiem Himmel.
Die Stadtchefs konstatieren, „dass die Marktveranstalter, egal ob kommunal oder privat, enorme Anstrengungen unternommen haben, um Weihnachtsmärkte unter Corona-Bedingungen zu planen und zu organisieren. So wurden Stände reduziert, Flächen erweitert und Verweilbereiche eingerichtet. Die Händler haben sich in Treu und Glauben an die öffentlichen Zusagen der Politik mit Waren und Produkten eingedeckt.“ Fakt ist ihrer Meinug nach, dass die Corona-Schutzverordnung eine Absage derzeit nicht rechtfertige. „Sollte in diesen Tagen dennoch kurzfristig eine Änderung der Corona-Schutzverordnung ergehen, müssen Kommunen und Freistaat über die Entschädigung der Händler und Marktbetreiber sprechen, da ansonsten ein so drastischer wirtschaftlicher Schaden entsteht, der in dieser Branche jahrelang nachwirken würde.“
Ministerpräsident Kretschmer hatte am Donnerstag eine Absage der Weihnachtsmärkte gefordert, die Verantwortung aber indirekt dem Bund zugeschoben. Bund und Länder müssten Bürgermeistern, Landräten und Marktbetreibern diese schwere Entscheidung abnehmen.
Den Parteien einer möglichen Ampelkoalition warf Kretschmer mit ungewöhnlich drastischen Worten vor, auf die vierte Corona-Welle nicht schnell genug zu reagieren. „Ich finde, das ist ein schuldhaftes Zögern, was dieser Situation in Deutschland in keiner Weise gerecht wird.“ Er forderte Entscheidungen von Bund und Ländern bereits vor dem 25. November. An diesem Tag tritt das Corona-Gesetz der künftigen Koalition voraussichtlich in Kraft.