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Folgen aus Zensus 2022 für Große Kreisstadt noch nicht kalkulierbar

Annaberg-Buchholz. Der jüngste Zensus hat ergeben, dass in Deutschland, in den Bundesländern und in den Kommunen weniger Menschen leben als bisher angenommen, was weitreichende Folgen für die Verteilung von Steuergeldern nach sich zieht. Auch für die Große Kreisstadt ergeben sich daraus Konsequenzen.
Neben Angaben zum Wohnungsbestand, zu Haushalten, Familien und deren Wohnsituation wurde der Stadt die statistisch errechnete Einwohnerzahl mitgeteilt. Zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 werden der Stadt Annaberg-Buchholz insgesamt 18.942 Einwohner zugerechnet. Das elektronisch geführte Einwohnerregister der Stadt weist zu diesem Zeitpunkt jedoch 19.971 Einwohner mit Hauptwohnung aus. Die Differenz von 1.029 Einwohnern ist weder erklärbar noch nachvollziehbar, zumal das Melderegister der Stadt stets aktuell gehalten wird. Bereits der Zensus 2011 hatte für die Stadt mehr als 500 Einwohner weniger als im Melderegister eingetragen festgestellt.

Obwohl es sich lediglich um einen statistischen Wert handelt, kommt der Einwohnerzahl des Zensus als sogenannter amtlicher Einwohnerzahl eine höhere Bedeutung zu als der Zahl aus dem Melderegister. Sie bildet unter anderem die Bemessungsgrundlage für Finanzzuweisungen.
Die neuen Einwohnerzahlen wirken sich laut einer Pressesprecherin ab diesem Jahr vollständig finanziell aus. Für die endgültige Abrechnung der Jahre 2022 und 2023 wird der Zensus anteilig berücksichtigt: ein Drittel im ersten Jahr und zwei Drittel im zweiten Jahr. Dies bedeutet, dass Länder mit einem erheblichen Einwohnerrückgang Nachzahlungen leisten müssen, während diejenigen mit einer höheren Einwohnerzahl unerwartete zusätzliche Mittel erhalten. (PM)

Was das statistische Ergebnis konkret für Annaberg-Buchholz bedeutet, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Ebenso lässt sich Oberbürgermeister Rolf Schmidt die Option offen, gegen den zu erwartenden Feststellungsbescheid rechtliche Schritte einzuleiten.

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