Private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, sollen den Haushaltsmüll nicht trennen. Das heißt, neben dem Restmüll sollen auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), und Biomüll für die Dauer der Quarantäne über die Restmülltonne entsorgt werden. Nicht in den Restmüll von Quarantänehaushalten gehören jedoch weiterhin Altpapier, Altglas, Elektroschrott und Batterien. Gegebenenfalls müssen diese aufbewahrt werden, bis sie wieder entsorgt werden können.
Umweltminister Wolfram Günther erläutert hierzu: »Damit schützen wir die Müllwerker, aber auch Nachbarinnen und Nachbarn, Hausmeisterinnen und -meister. Das heißt aber auch, dass alle, die nicht betroffen sind, weiterhin ihren Müll getrennt entsorgen.«
Zu den Regelungen für Quarantäne-Haushalte gehört, dass die genannten Abfälle in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben und Einzelgegenstände wie Taschentücher nicht lose in Abfalltonnen geworfen werden. Abfallsäcke sind durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen. Spitze und scharfe Gegenstände sollen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Müllsäcke sollen möglichst sicher verstaut werden, so dass vermieden wird, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft