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Hoffnung mit reduzierter Erbeliste

In ihrer jüngsten Mitgliederversammlung haben die Vertreter des „Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.“ dem Welterbeantrag in seiner neuen Struktur grünes Licht gegeben.

Schwarzenberg. Der Beschluss, das Erzgebirge in die Liste des UNESCO-Welterbes zu führen, ist überarbeitet worden: Grundsätzliche Empfehlungen der internationalen Berater von ICOMOS, dem Internationalen Denkmalrat in Paris, wurden aufgenommen und beschlossen. Diese Entscheidungen sollen nun die neuerliche Endbewerbung in die UNESCO-Welterbeliste im Sommer 2019 begründen.

Die Empfehlungen von ICOMOS bezogen sich auf die folgenden Schwerpunkte:

  1. Stärkung des Kulturlandschaftsansatzes im Antrag durch die Verbindung ehemals einzelner Bestandteile zu größeren Kulturlandschaftsgebieten,
    2. Konzentration auf die Epochen und Verfahren des unmittelbaren Erzbergbaus,
    3. Präzisierung der Begründung des außergewöhnlichen universellen Wertes hin zu den technologischen, wissenschaftlichen und administrativen Errungenschaften des erzgebirgischen Montanwesens sowie den Einfluss auf andere Bergbauregionen weltweit.

Im Klartext: Die Zahl markanter Denkmalobjekte bzw. erhaltener Zeitzeugen wurde radikal gekürzt. Im Ergebnis wurden die ursprünglich 79 sächsischen Bestandteile hauptsächlich durch Verbindung der Kernzonen und gemeinsamer untertägiger Bergbaustrukturen auf nun 17 zusammengefasst, etwa im Raum Annaberg-Buchholzm wo neun Bestandteile zu drei Montanlandschaften gebündelt wurden. Zusätzlich fünf Bestandteile befinden sich auf tschechischer Seite. Hinter der neuen Gesamtstruktur auf sächsischer Seite stehen ca. 400 Einzelobjekte bzw. Denkmalensembles.

In Herkules-Frisch-Glück-Schaubergwerk in Waschleithe, wo Gäste zünftig mit Geleucht durch die Stollen geführt werden. Ausstellungsstücke im Mamorsaal. Foto: Christof Heyden

Die ICOMOS-Empfehlungen machten aber auch das Herauslösen von einzelnen Objekten erforderlich. Sieben von 32 Mitgliedskommunen sind betroffen, die nun keinen eigenständigen Bestandteil mehr haben, deren Objekte aber als „assoziierte Stätten“ weiterhin im Welterbeantrag eingebunden bleiben. Für diese Kommunen ist dadurch auch zukünftig eine Mitarbeit und Mitsprache im Welterbeverein möglich. Die assoziierten Stätten werden eng in die Präsentation, Vermarktung und Vermittlung des künftigen UNESCO-Welterbes eingebunden und bei Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Stätten berücksichtigt.

Stichtag, an dem der Antrag in gebundener Form in Paris vorliegen muss, ist der 1. Februar 2018. Danach beginnt erneut das mehrstufige Prüfverfahren. Gibt es daraufhin eine positive Empfehlung, besteht berechtigte Hoffnung auf die Einschreibung der Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří in die UNESCO-Welterbeliste im Sommer 2019.

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Autor

Christof Heyden
Christof Heydenhttps://www.erzgebirge.tv
in Chemnitz lebend, geb. 1961 in Pirna, Diplom-Kulturwissenschaftler Humboldt-Uni Berlin, seit 1993 Freier Journalist und Pressefotograf. Mailadresse: christof.heyden(at)erzgebirge.tv

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