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Mittwoch, 21. Januar 2026

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Wahl in Freiberg: Einspruch zurückgewiesen

Freiberg. Die Rechtsaufsicht hat einen Einspruch gegen die Wahl eines Oberbürgermeisters in Freiberg aus formellen Gründen zurückgewiesen. Nun hat der Einsprechende vier Wochen ab Zustellung Zeit zu entscheiden, ob er Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einlegt. Wenn ein Rechtsbehelf eingelegt werden sollten, ist das Verwaltungsgericht Chemnitz zuständig und muss in einem Verfahren darüber per Gerichtsurteil entscheiden. Wenn kein Rechtsbehelf eingelegt wird, ist die Wahl rechtskräftig und der Sieger des zweiten Wahlganges kann das Amt frühestens mit Ablauf der Klagefrist nach vier Wochen antreten. Den tatsächlichen Zeitpunkt der Amtseinführung legt die Stadt Freiberg fest.

Der Einspruch wurde vollumfänglich gewürdigt. Einsprechende, welche nicht selbst Gegenkandidaten sind, müssen durch ein bestimmtes Quorum unterstützt werden. An dieses Quorum sind durch den Sinn und Zweck des Gesetzes sowie die Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen. Diese strengen Formerfordernisse sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt, sodass der Einspruch als unzulässig zurückzuweisen war. Da schon in dieser Stufe der Einspruch nicht rechtmäßig ist, war eine tiefere Inhaltliche Prüfung entbehrlich, so der Pressesprecher. (PM)

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