Freiberg. Der Landkreis Mittelsachsen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern – also Flüssen und Bächen – untersagt. Die Verfügung wurde heute veröffentlicht und tritt am 14. Juli 2025 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 6. Oktober 2025.
Hintergrund sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände. In vielen Gewässern führen Flüsse und Bäche derzeit nur noch sehr geringe Wassermengen. Eine Entspannung der Lage ist wegen ausbleibender, ergiebiger Niederschläge nicht zu erwarten.
Die niedrigen Pegelstände beeinträchtigen die ökologischen Funktionen der Gewässer erheblich. Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern sind gefährdet. Weitere Wasserentnahmen würden diese negativen Auswirkungen noch verstärken.
Die untere Wasserbehörde weist außerdem darauf hin, dass das Anstauen von Gewässern ohne behördliche Genehmigung ebenfalls verboten ist.
Das Abschöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt erlaubt – sollte aber nur sehr zurückhaltend erfolgen. Wichtig ist dabei, dass weder das Gewässer noch dessen Ufer sowie Tiere und Pflanzen geschädigt werden. Die Behörde appelliert eindringlich an die Bevölkerung, mit Wasser aus der Natur verantwortungsvoll umzugehen.
Hinweis: Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme behalten vorerst ihre Gültigkeit, können jedoch je nach Lage kurzfristig widerrufen werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html veröffentlicht.




