Freiberg. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mittelsachsen befindet sich aktuell in einer umfassenden Umstrukturierungsphase zur Digitalisierung ihrer Verwaltungsabläufe. In diesem Zusammenhang ergeben sich wichtige Änderungen, über die die Landkreisbehörde informiert:
Die Möglichkeit, einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins per Post einzureichen, endet am 31. Juli 2025. Anträge, die bis zu diesem Datum eingehen, werden noch bearbeitet. Ab dem 1. August 2025 ist eine persönliche Antragstellung nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Parallel arbeitet die Behörde an der Einführung eines digitalen Verfahrens. Der Pflichtumtausch und die Ersterteilung der Fahrerlaubnis soll künftig online möglich sein. Die Einführung des Verfahrens ist für das 4. Quartal 2025 geplant. Dann kann der Antrag vollständig digital gestellt werden.
Voraussetzung ist ein Nutzerkonto bei BundID. Nur für das Abholen des neuen Führerscheins (bei Pflichtumtausch) ist dann noch ein Termin nötig. Für Personen, die erstmals einen Führerschein erwerben, bietet der Onlineantrag auch die Möglichkeit, dass der Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt wird.
Alle Vorsprachen in der Fahrerlaubnisbehörde Döbeln sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Derzeit stehen nur begrenzt Termine zur Verfügung. Abhängig von der Personalkapazität werden jedoch täglich neue Termine freigegeben.
In besonders dringenden Fällen ist die Fahrerlaubnisbehörde über das Kontaktformular auf der Homepage zu erreichen.
Vorzulegen sind ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass zwingend mit Meldebescheinigung oder Personalausweis), der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Lichtbild in Papierform; digitale Passbilder können derzeit nicht verarbeitet werden.
Beim Umtausch des Papierführerscheins sind laut Presseinformation zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (Führerschein ausgestellt außerhalb des jetzigen Landkreis Mittelsachsen) oder die Vorlage der VK30-Karte erforderlich. (PM)
