Freiberg. Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben. Darüber informiert das Landratsamt Mittelsachsen.
Im Freistaat werden ab Freitag nahezu alle Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus abgeschafft. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird aufgehoben. Die Absonderungspflicht endet mit Ablauf heutigen Tages 1. Februar 2023. Das Landratsamt hat am Abend eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Bestehen bleiben die bundesweiten Regelungen zur Test- und Maskenpflicht. Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und ähnliche medizinischen Einrichtungen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Die täglichen Neuinfektionen in Mittelsachsen werden ab Freitag nicht mehr auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.