Annaberg-Buchholz. Ab kommenden Freitag, dem 14. Januar 2022, setzen das Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg-Buchholz und die Erzgebirgische Philharmonie Aue das coronabedingt unterbrochene Spielzeitprogramm fort.
Intendant Moritz Gogg freut sich sehr, dass die Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH, gemäß der vorgestellten Eckpunkte der politischen Konferenzen der Länder den Spielbetrieb unter der 2G+Regel und unter 50- prozentiger Saalauslastung (150 Plätze) wieder aufnehmen kann.
Für das Publikum, das die Vorstellungen des Winterstein-Theaters Annaberg-Buchholz oder die Konzerte der Erzgebirgischen Philharmonie Aue besuchen will, bedeutet dies, dass es geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen, zertifizierten Schnelltest beim Einlass vorweisen muss.
Für Besucher, die bereits die dritte Impfung erhalten haben, ist der tagesaktuelle Schnelltest nicht notwendig. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen.
Zudem besteht auch am Sitzplatz und während der Vorstellungen und Konzerte eine FFP2-Maskenpflicht.
Am Auftaktwochenende erwarten das Theater-Publikum gleich zwei Premieren: Die Märchenoper „Hänsel und Gretel“ von Engelbert Humperdinck und die Deutsche Erstaufführung des Schauspiel-Dramas „Orson Welles probt Moby Dick“. Das 5. Philharmonische Konzert der Erzgebirgischen Philharmonie Aue unter der Überschrift „Winter-Serenaden“ findet am 22. Januar im Kulturhaus Aue und am 24. Januar im Annaberger Theater statt.