Freiberg. Die Bundestagswahl am 26. September 2021 wirft ihren Schatten voraus. Die Vorbereitungen sind mit der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen gestartet. Von den 53 Städten und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen gehören 37 zum Wahlkreis 161 Mittelsachsen und weitere 16 zum Wahlkreis 163 Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II. Für diesen Wahlkreis 163 ist der Erzgebirgskreis zuständig.
„Kreiswahlvorschläge sind spätestens bis 19. Juli 2021, 18:00 Uhr schriftlich einzureichen“, erklärt der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 161 Peter Schubert. Wahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 Bundeswahlgesetz von Wahlberechtigten eingereicht werden (§ 18 Absatz 1 Bundeswahlgesetz).
Die Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag erfolgte in dieser Woche im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 21. Juni 2021 bis 18:00 Uhr dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Außerdem müssen diese und andere Kreiswahlvorschläge von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises 161 Mittelsachsen unterzeichnet sein (sogenannte Unterstützungsunterschriften).
Über die Zulassung oder Zurückweisung entscheidet der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 30. Juli 2021. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern.